Erstellt am 14.03.2018 um 22:22 Uhr von celestro
im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit würde ich es dem AG vorher mitteilen und mir ein O.K. holen.
Erstellt am 14.03.2018 um 22:31 Uhr von BRHamburg
Es könnte auch sinnvoll sein, die Bestellung der Literatur über den Arbeitgeber laufen zu lassen. Den wenn du die Literatur selber bestellst, bist du auch für die Bezahlung gegenüber dem Verkäufer verantwortlich. Den der 40 BetrVG gilt nur im Innenverhältnis zwischen AG und BR, für das Verständnis Besteller und Verkäufer ist er ohne Bedeutung. Wenn du bestellst kann es sein daß du die Kosten erstmal selber tragen und die das Geld dann vom AG zurück holen musst.