ich bin der einzige Betriebsrat in einem erstmals gewählten Betriebsrat eines Kleinbetriebes (< 20 AN).
In der einschlägigen Literatur (wie auch im Internet) kann ich nichts finden, wie ein einköpfiger Betreibsrat zu agieren hat. Gleichbleibend wird immer nur beschrieben, wie eine Betriebsratssitzung/-versammlung einzuberufen, durchzuführen, etc. ist, wie Beschlüsse zu fassen sind, u.s.w.
Ich bin jedoch alleine tätig (plus ein Ersatzmitglied). Muss ich auch (zumindest formal) zur Betriebsratssitzung einladen, über Beschlussanträge (alleine) abstimmen, entsprechende Protokolle schriftlich festhalten? Dies wären ja reine Scheinveranstaltungen.
Ich freue mich auf eure kompetenten Hinweise (auch Literatur u./o. Internetverweise).
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