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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Flyer bei BV auslegen?

N
Neuer2018
Apr 2018 bearbeitet

Wahlwerbung durch Flyer ist ja prinzipiell zulässig. Kann eine Liste vor einer BV Flyer auf den Stühlen verteilen ohne Probleme mit der GF zu bekommen? Diese Art von Werbung beeinflusst ja nicht den Arbeitsablauf. Die Flyer würden natürlich außerhalb der Arbeitszeit ausgelegt werden.

In dieser BV wurde sogar genehmigt, dass die Listenführer sprechen dürfen.

Würde mich über Antworten freuen

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Community-Antworten (4)

C
celestro

14.03.2018 um 20:22 Uhr

sehe nichts, was dagegen sprechen würde.

B
BRHamburg

15.03.2018 um 10:07 Uhr

Solange für alle Listen diese Möglichkeit besteht dürfte es kein Problem sein. Dazu sollte der BR als Hausherr auf diese Möglichkeit hinweisen.

R
RiaSobus

18.03.2018 um 15:34 Uhr

Hallo, kann der aktuelle BR das denn einsammeln wenn man als "Liste" vorher auf den Stühlen Flyer verteilt? Oder verhindern/verneinen wenn man am Tag der BV anfragt ob man es auslegen darf?

C
celestro

18.03.2018 um 15:59 Uhr

Grundsätzlich ist es eine Versammlung des BR. Wenn der BR es nicht will, verteil Sie nach dem Ende einfach am Eingang / Ausgang.

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