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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nochmal zu Ersatz.wahlausschuss

S
SAfan
Apr 2018 bearbeitet

Wenn die ersatzmgl.an den Sitzungen teilnehmen ,weil sie vertreten...dürfen sie sich auch von der Arbeit freistellen und wahlvorstandsarbeit zb. Im Büro zumachen,obwohl eine Bürobesetzung besteht mit ordentlichen Mitgliedern.?

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Community-Antworten (4)

P
Pjöööng

11.03.2018 um 15:01 Uhr

Häh?

.

A
AlterMann

11.03.2018 um 18:37 Uhr

Hässliches Fragewort mit drei Buchstaben? ... Aber okay, die Frage ist wirklich ein wenig kurios gestellt. Ich hoffe, ich habe sie verstanden. Wenn ein Ersatzmitglied an einer Sitzung des Wahlvorstandes teilnimmt, wird es sich im Zweifel auch sachkundig machen müssen. Das ist unabhängig davon, ob es das in einer Zeit macht, in der alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sind.

S
SAfan

11.03.2018 um 20:54 Uhr

Darf ich das zu weitergehen?

C
celestro

11.03.2018 um 20:56 Uhr

Wie Bitte ? Also falls Du wissen willst, ob Du diese Information weitergeben darfst ... dann natürlich JA. Wir sprechen hier nichts geheimes ab.

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