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Wahlberechtigt

T
Teufel
Apr 2018 bearbeitet

Hallo,

Wir fragen uns im Wahlvorstand ob unsere Kollegin wahlberechtigt ist und zweites wenn ja wie ist das mit dem errechnen der Minderheit.

Zählt sie hier mit ???

Sie hat bei uns jahrelang gearbeitet .

Nun ist sie in die Zentrale gewechselt würde aber über unsere Kostenstelle abgerechnet werden.

Sie ist seit 2 Jahren nicht mehr im Betrieb und wird wie es aussieht auch nicht mehr kommen weil sie nun den neuen Job hat!

Wer kann helfen?

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Community-Antworten (5)

K
krambambuli

10.03.2018 um 09:51 Uhr

Ich würde erst einmal beim Arbeitgeber nachfragen, wie er die Sachlage sieht. Das mit der Abrechnung über die Kostenstelle hat wahrscheinlich rein ökonomische Überlegungen.

Seit ihr gerade an einer Grenze zum nächst größeren BR?

C
celestro

10.03.2018 um 11:21 Uhr

Sie ist nicht im Betrieb eingegliedert, sondern nur auf der Payroll. Damit ist Sie mMn raus in Sachen Wahl bei Euch.

M
MaJoK

10.03.2018 um 17:34 Uhr

Das wichtigste dabei ist eure Wählerliste, welche ihr von eurem Arbeitgeber erhaltet. Steht sie darauf und ist länger als 6 Monate in der Firma angestellt, ist sie wahlberechtigt.

P
Pjöööng

10.03.2018 um 19:19 Uhr

Zitat (MaJoK): "Das wichtigste dabei ist eure Wählerliste, welche ihr von eurem Arbeitgeber erhaltet."

Mit Verlaub: Du schreibst hier wieder einmal Unsinn!

T
tomtomtom199

11.03.2018 um 15:05 Uhr

Wenn sie auf der Liste des Arbeitgebers nicht drauf steht, und der Wahlvorstand beschließt sie drauf zu schreiben, dann steht sie drauf. Jeder, auch der Arbeitgeber, hat das recht die Wählerliste innerhalb 2 Wochen ab Aushang des Wahlausschreiben zu beanstanden. Erfolgt das nicht, ist das die Wählerliste. Sicher ist zu prüfen, ob die Bedingungen gem. Wahlordnung $2 und $4 erfüllt sind.

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