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Leiharbeiter und Equal Pay

R
Reifenrüde
Mrz 2018 bearbeitet

Hallo Forumer,

wir haben eine Leiharbeiter der seit 16. April 2016 im Unternehmen tätig ist .Er wurde im Januar hier abgelöst und in einer anderen Firma eingesetzt. Nun ist er wieder in unserem Unternehmen und wir wissen nun nicht genau ob die Beschäftigungsdauer von 2016 mit- zählt weil ja keine drei Monate Pause dazwischen war.Wie seht Ihr das? "Nach neun Einsatzmonaten in demselben Kundenunternehmen besteht die Verpflichtung zum Equal Treatment. Neben dem Stundenentgelt sind den Arbeitnehmern also auch dieselben sonstigen Arbeitsbedingungen vergleichbarer Arbeitnehmer im Kundenbetrieb zu gewähren (z.B. Prämien, betriebliche Altersvorsorge etc.). Diese können zwar kapitalisiert werden, sind aber gleichwohl nur schwer zu ermitteln. Gezählt wird hier ebenfalls erst ab dem 1. April 2017." Wie sieht es dann damit aus?

Danke Euch

38001

Community-Antworten (1)

M
MaJoK

10.03.2018 um 22:20 Uhr

Also so wie du es beschreibst war die Leiharbeitsfirma clever und hat ihn vor Ende der 9 Monate bei euch abgezogen, also sich der Verpflichtung entzogen den Lohn angleichen zu müssen. Die Länge der Abwesenheit in eurer Firma dürfte egal sein. Es fängt wieder von vorne an :(, leider.Wenn er jetzt wieder von April 2017 bis heute bei euch beschäftigt ist sind es doch schon über 10 Monate, also aktuell muss sein Lohn angepasst und auch gezahlt werden. :) ........ Falls es doch Probleme gibt einen Anwalt für Arbeitsrecht zu Rate ziehen.

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