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Veröffentlichung der Stützunterschriften

M
mercedes
Apr 2018 bearbeitet

Muss bzw darf man Stützunterschriften veröffentlichen? Darf ein Azubi (obwohl er noch bis Oktober Jugendvertreter ist ) gleichzeitig auf die BR-Liste zur BR Wahl?

70305

Community-Antworten (5)

P
Pjöööng

07.03.2018 um 12:25 Uhr

Die Stützunterschriften müssen nicht veröffentlicht werden. Ich sehe auch keinen Sinn darin, diese zu veröffentlichen. Ein explizites Verbot ist mir im Moment nicht bekannt. Könnte mir aber trotzdem vorstellen dass Gerichte dies kritisch beurteilen.

Wenn der AzuBi über 18 ist, dann darf er auch wählen und kandidieren.

C
celestro

07.03.2018 um 12:27 Uhr

"(obwohl er noch bis Oktober Jugendvertreter ist )"

Dieses Amt verliert er dann allerdings direkt (also wenn er in den BR gehen sollte).

P
paula

07.03.2018 um 14:05 Uhr

eine Veröffentlichung der Stützunterschriften halte ich für ein datenschutzrechtliches Problem

M
michalski0709

07.03.2018 um 22:42 Uhr

BR und Jugendvertretung sind zwei unterschiedliche Gremien. Du kannst auch SBV und gleichzeitig BR sein

R
rojojo

08.03.2018 um 13:23 Uhr

Die Aussage von celestro ist richtig. Du kannst SBV und BR sein, aber nicht BR und Jugendvertreter Du kannst aber auch SBV und Jugendvertreter sein.

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