Erstellt am 07.03.2018 um 08:19 Uhr von galaxy
Mitarbeiter in Altersteilzeit während der passiven Phase (Freistellungsphase) dürfen NICHT an der BR-Wahl teilnehmen. Du bist zwar organisatorisch dem Betrieb angehörig, wirst aber am "Arbeitsprozess" nicht mehr teilnehmen da du von der Freizeitphase nathlos in die Rente wechselt.
Gruß
Galaxy