Erstellt am 07.03.2018 um 00:25 Uhr von celestro
Nein, nicht immer. Halt dort, wo der BR sich eine Meinung bildet und der BRV diese vertreten muß. Also z.B. bei Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen.
Aber eben auch oft genug nicht. Zum Beispiel wenn Dich ein Kollege bittet, ihn zu einem Gespräch über die in § 82 Abs. 2 Satz 1 BetrVG genannten Dinge zu begleiten, braucht es dafür keinen Beschluss.
Erstellt am 07.03.2018 um 07:56 Uhr von Krambambuli
Ob BR Arbeit anfällt oder nicht, entscheidet jedes BR-Mitglied selbst nach pflichtgemäßen Ermessen. Es bedarf hierzu keines Beschlusses.
Einen Beschluss muss der BR nur fassen, wenn er bestimmte Aktivitäten plant.
Erstellt am 07.03.2018 um 08:59 Uhr von Legis
der Betriebsrat wäre in kürzester Zeit handlungsunfähig, wenn dem so wäre.
Und jeden Tag wäre Betriebsratssitzung- oh eigentlich ja gar nicht so schlecht.
Erstellt am 07.03.2018 um 09:09 Uhr von Columbus1
Wichtig auch noch das ihr euch bei eurem Vorgesetzten abmeldet um Betriebsratsarbeit zu machen.