Bei uns im Betrieb sollte eigentlich eine Persönlichkeitswahl stattfinden. Nun ist leider doch noch eine Liste aus dem Nichts aufgetaucht.
Was ist, wenn deswegen z.B. von ca. 160 Mitarbeitern nur 10 oder 20 % zur Wahl gehen ? Ist dann die Wahl trotzdem gültig ? Gibt es eine Mindestbeteiligung und eine Mindestanzahl an notwendigen gültigen Stimmen ?

Viele Grüße
Jan Sieber