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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wie können wir einem Mitarbeiter im Ausland die Wahlbeteiligung ermöglichen?

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freesurfer24
Nov 2016 bearbeitet

Ein Mitarbeiter geht vor Bekanntmachung der Wahlkandidaten ins Ausland. Innerhalb einer Wohe haben wir keine Möglichkeit, die Wahlunterlagen rechtzeitig ausgefüllt zurück zu bekommen, wie können wir diesem Mitarbeiter die Wahlbeteiligung ermöglichen?

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Community-Antworten (2)

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norbert

02.03.2006 um 21:06 Uhr

Für die kandidatenliste besteht sicherlich die Möglichkeit, diese dem Mitarbeiter sie per Fax/e-mail zukommen zu lassen. Die Liste ist unter Berücksichtigung der besonderen Umstände nicht als so geheim einzustufen, daß das o.g. Verfahren unzulässig wäre. Für die Rücksendung der Wahlunterlagen (Briefwahl) kann der Mitarbeiter alle Möglichkeiten der modernen Beförderung nutzen, z.B. Luftpost oder die Dienste eines privaten Anbieters (z. B. UPS) , dann geht es auch innerhalb 1-2 Tagen.

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Fayence

02.03.2006 um 21:07 Uhr

Ganz einfach! Kollegen nach seiner Auslandsadresse befragen und diese notieren. Dann in der Wahlordnung unter §24 Abs.1 nachlesen, was bzgl. der schriftl. Stimmabgabe beachtet werden muss. Ggf. auch noch §35 WO ansehen.

Falls es sich um den Kollegen handelt, der für eine Zeit nach Japan geht, besser ein paar Euro mehr für Luftpost investieren. Und wenn alles gut geht, ist der Rückumschlag mit dem Stimmzettel usw. wieder rechtzeitig bei Euch! Die Kosten für einen Overnight-Kurier muss der AG allerdings nicht tragen!

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