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Briefwahlunterlagen

K
Kleve
Apr 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

dürfen Briefwahlunterlagen von einer Kollegin an eine erkrankte Mitarbeiterin übergeben werden und nach Stimmabgabe auch von der gleichen Kollegin wieder ins Unternehmen gebracht werden?

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Community-Antworten (2)

P
Pjöööng

02.03.2018 um 14:47 Uhr

Wenn die erkrankte Mitarbeiterin darum bittet, dass diese Kollegin als Botin für die Zusendung der Wahlunterlagen fungiert, halte ich das für zulässig.

Welchen Weg die Mitarbeiterin für den Rückversand wählt, bleibt ihr überlassen.

Ergänzung: Der Wahlvorstand sollte die persönliche Überbringung keinesfalls anbieten und es sollte auch kein Mitglied des WV als Bote fungieren.

C
celestro

02.03.2018 um 15:01 Uhr

stimme Pjöööng hier zu. Allerdings stelle ich mir auch die Frage, wo das Problem liegt, die Unterlagen per Post zu erhalten und wieder zurück zu senden.

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