Erstellt am 02.03.2018 um 11:51 Uhr von Legis
Ja. Kein Ausschluss im Gesetz. Und es wird auch häufig so gemacht. Meist alle vom WV im BR tätig.
Erstellt am 02.03.2018 um 12:41 Uhr von Armesau
Echt Schlimm solche Gesetzte!Da wird über Listen-und Persönlichkeitswahl diskutiert aber das geht... für mich auch unfassbar.
Erstellt am 02.03.2018 um 12:56 Uhr von Pjöööng
Bedenklicher fände ich wenn jemand der im WV ist dadurch sein passives Wahlrecht verlöre.
Klar ist, dass wen jemand die Wahl unbedingt manipulieren will, dass er es dann als Mitglied des WV leichter hat.
Auf der anderen Seite gibt es genügend Wahlvorstände die ihre Aufgabe ernsthaft und mit dem Willen die Wahl korrekt durchzuführen wahrnehmen. Und gerade dort sind dann Mitglieder des noch bestehenden BR (die sich ja auch in der Regel wieder zur Wahl stellen) fast unentbehrlich. Diese sollten sich nämlich schon recht gut in der Gesetzessystematik und der sichernen Interpretation von Gesetzen auskennen. Auch sollten die Kandidaten selber das höchste Interesse daran haben dass die Wahl nicht anfechtbar ist.
Erstellt am 02.03.2018 um 17:30 Uhr von BloodyBeginner
Armesau - wie begründest du dein unfassbar?