Erstellt am 27.02.2018 um 17:13 Uhr von celestro
soll der Dienstleister "Einstellen", oder nur einen entsprechenden MA suchen ?
Erstellt am 27.02.2018 um 19:57 Uhr von AlterMann
Es ist Sache des Geschäftsführers, wen er wie weitreichend als Erfüllungsgehilfen einsetzt.
Für Euch bleibt sich das gleich: Einstellungen im Betrieb sind Maßnahmen nach § 99 und bedürfen Eurer Zustimmung, und Ansprechpartner bei Problemen ist der AG - ganz egal, wer diese Einstellungen veranlasst hat.