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Einstellungen

S
sylvia.huels
Feb 2018 bearbeitet

Wer darf in einer GmbH mit nur einem Geschäftsführer Personaleinstellungen vornehmen. Unser Chef hat hier xu einen externe Dienstleisterin beauftragt. Ist das rechtens? Wir müssen im BR ja der Einstellung zustimmen.

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Community-Antworten (2)

C
celestro

27.02.2018 um 18:13 Uhr

soll der Dienstleister "Einstellen", oder nur einen entsprechenden MA suchen ?

A
AlterMann

27.02.2018 um 20:57 Uhr

Es ist Sache des Geschäftsführers, wen er wie weitreichend als Erfüllungsgehilfen einsetzt. Für Euch bleibt sich das gleich: Einstellungen im Betrieb sind Maßnahmen nach § 99 und bedürfen Eurer Zustimmung, und Ansprechpartner bei Problemen ist der AG - ganz egal, wer diese Einstellungen veranlasst hat.

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