Einstellungen
Wer darf in einer GmbH mit nur einem Geschäftsführer Personaleinstellungen vornehmen. Unser Chef hat hier xu einen externe Dienstleisterin beauftragt. Ist das rechtens? Wir müssen im BR ja der Einstellung zustimmen.
Community-Antworten (2)
27.02.2018 um 18:13 Uhr
soll der Dienstleister "Einstellen", oder nur einen entsprechenden MA suchen ?
27.02.2018 um 20:57 Uhr
Es ist Sache des Geschäftsführers, wen er wie weitreichend als Erfüllungsgehilfen einsetzt. Für Euch bleibt sich das gleich: Einstellungen im Betrieb sind Maßnahmen nach § 99 und bedürfen Eurer Zustimmung, und Ansprechpartner bei Problemen ist der AG - ganz egal, wer diese Einstellungen veranlasst hat.
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