hallo
meine frage ist unser wahlvorstand hatt jetzt erst bemerkt das er das falsche wahlausschreiben ausgehangen hatt.
er hatt das wahlausschreiben für personnenwahl augehangen,aber es existieren mit der
liste vom wahlvorstand bereits zwei listen,also gibt es eine listen wahl.
sie behaubten jetzt das sie mit der rechtsabteilung des betriebes gesprochen haben.
den ihre ausage soll gewesen sein das sie ein neues wahlausschreiben aushängen dürften.
ich sehe das natürlich anderst,von meiner seite ist es nicht berechtigt da der wahlvorstand einen formfehler begangen hatt.
jetzt ist eigentlich nur zu klären ob unsere liste gültig ist oder ob wir sie wieder
neu erstellen müssen.