Umgruppierung Lehrkräfte von "P-Tabelle" in " EG-Tabelle"
Guten Morgen,
meine Frage lautet: In unserem Betrieb (Krankenhaus GmbH, TVÖD) sollen die Lehrkräfte unserer staatl. anerkannten Krankenpflegeschule von der Tabelle "P" ind die normale Tabelle "EG" umgruppiert werden. Gibt es dabei auch den sog. Rösselsprung? Unser AG möchte mit Rösselsprung umgruppieren und dann den entstehenden Eingruppierungsverlust + den Garantiebetrag als, vermutlich aufzehrende Zulage zahlen. Wie ist den die tarifkonforme Umgruppierung zu gestalten? Danke für Eure Hilfe!
Community-Antworten (5)
24.02.2018 um 10:40 Uhr
Was versteht denn euer AG unter dieser Vorgehensweise "Rösselsprung"?
24.02.2018 um 11:21 Uhr
Als Rösselsprung wird, bei einer Höhergruppierung, die Rückkehr zur Stufe 2 der entsprechenden Entgeltgruppe bezeichnet. (wenn man in die Tabelle schaut, dann wird man in der EG nach oben und in der Stufe nach links, ähnlich wie ein Springer im Schach gruppiert, daher Rösselsprung) Unser AG macht dies nun auch bei der Umgruppierung und da sehe ich das Problem, weil die neue EGO die Grundlage der Umgruppierung sein soll und dieser Fall da nicht aufgeführt ist. Eine Rückstufung in Stufe 2 sehe ich nicht als gegeben an, da die Stufen ja die Erfahrung in der jeweiligen Tätigkeit honoriert, welche sich nicht geändert hat. Nur die Bewertung der Tätigkeit in der Eingruppierung ändert sich.
24.02.2018 um 12:40 Uhr
Bei Eingruppierungsfragen ist die Gewerkschaft der beste Ansprechpartner.
26.02.2018 um 12:33 Uhr
Blautester, eine so spezielle tarifliche Frage in einem BR Forum zu stellen ist ein ziemlich aussichtsloses Unterfangen, noch dazu, weil man viel mehr Details braucht, um sie korrekt beantworten zu können. Personalsachbearbeiter sind dafür z.T. 3 Tage geschult worden! Die Frist für die Antragstellung zur Höhergruppierung aufgrund der neuen Entgeltordnung ist eigentlich am 31.12.2017 abgelaufen, wurde sie bei euch verlängert? Fragst du als BR oder als Betroffener? Der sogenannte "Rösselsprung" kann durchaus tarifkonform sein und in aller Regel hat man durch die Höhergruppierung auch keine finanziellen Nachteile, auch wenn sich die Stufe u.U. erniedrigt. Einzig ältere und langjährig Beschäftigte sollten genau durchrechnen, ob sich auf die Dauer der noch vorhandenen Beschäftigungszeit berechnet eine Höhergruppierung wirklich lohnt. Der Garantiebetrag wird gezahlt, wenn ein festgelegter Differenzbetrag zwischen der niedrigeren und der höheren Entgeltgruppe nicht erreicht wird. Er ist auch nicht abschmelzend sondern nimmt, für die Dauer der Stufenzugehörigkeit, an Tariferhöhungen teil und entfällt beim nächsten Stufenaufstieg. Mitgliedschaft vorausgesetzt solltest du dich an deine Gewerkschaft wenden, wenn du Betroffener bist. Als BR solltest du dich unbedingt schulen lassen.
26.02.2018 um 20:05 Uhr
Vielen Dank! @nicoline
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