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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Stellenauschreibung

B
Brasus
Feb 2018 bearbeitet

Hallo miteinander,

ich habe mal eine Frage zum Thema Stellenausschreibungen.

Unser AG will 2 Mitarbeiter innerhalb einer Abteilung "befördern" und diese zum Gruppenleiter ernennen. Es soll sich nicht um eine neue Stelle handeln, im Organigramm ist aber ein "neues" Kästchen eingezeichnet, aber es wurde keine neue Stelle vom Aufsichtsrat genehmigt. Die Gruppenleiter haben keinerlei disziplinarischen Befugnisse.

Wir hatten gesagt, dass wir eine Ausschreibung nach §93 haben möchten. AG Gegenargument: ist ehe keine neue Stelle. Wie ist das rechtlich zu sehen?

Dazu muss man sagen, dass wir noch drei weitere Gruppenleiter innerhalb des Unternehmens haben, das waren aber Stellen und diese sind auch ausgeschrieben worden.

Und zweitens, wenn der AG die Stelle doch ausschreiben muss, würden vielleicht zwei interne MA einer anderen Abteilung genommen. - die noch "besser passen". Was passiert dann mit dem "übriggebliebenen" 2 Mitarbeitern, die dann doch nicht genommen werden, da sich die Anzahl der FTEs innerhalb der Abteilung nicht erhöht?

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Community-Antworten (4)

C
celestro

22.02.2018 um 16:31 Uhr

"würden vielleicht zwei interne MA einer anderen Abteilung genommen. - die noch "besser passen". Was passiert dann mit dem "übriggebliebenen" 2 Mitarbeitern, die dann doch nicht genommen werden, da sich die Anzahl der FTEs innerhalb der Abteilung nicht erhöht?"

Wenn der AG die Stärke der Gruppe nicht erhöhen will, dann muß er sich etwas einfallen lassen. Zum Beispiel könnte man die beiden MA dorthin versetzen, wo die einen beiden herkommen.

P
Pjöööng

22.02.2018 um 18:06 Uhr

Die Idee, die beiden "verbliebenen" Mitarbeiter auf die frei werdenden Stellen zu verstezen dürfte in der Regel so nicht fünktionieren.

Was ist denn mit den Aufgaben passiert die diese beiden Mitarbeiter die nach dem Willen des Arbeitgebers befördert werden sollen bisher ausgeübt haben?

B
Brasus

22.02.2018 um 18:40 Uhr

die beiden Mitarbeiter haben immer noch die gleichen Aufgaben, die sie schon als "Normalmitarbeiter" hatten.

P
Pjöööng

23.02.2018 um 00:16 Uhr

Und was würde mit ihren Aurgaben passieren wenn sie auf die neue Stelle wechseln?

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