Hallo miteinander,

ich habe mal eine Frage zum Thema Stellenausschreibungen.

Unser AG will 2 Mitarbeiter innerhalb einer Abteilung "befördern" und diese zum Gruppenleiter ernennen. Es soll sich nicht um eine neue Stelle handeln, im Organigramm ist aber ein "neues" Kästchen eingezeichnet, aber es wurde keine neue Stelle vom Aufsichtsrat genehmigt. Die Gruppenleiter haben keinerlei disziplinarischen Befugnisse.

Wir hatten gesagt, dass wir eine Ausschreibung nach §93 haben möchten. AG Gegenargument: ist ehe keine neue Stelle. Wie ist das rechtlich zu sehen?

Dazu muss man sagen, dass wir noch drei weitere Gruppenleiter innerhalb des Unternehmens haben, das waren aber Stellen und diese sind auch ausgeschrieben worden.

Und zweitens, wenn der AG die Stelle doch ausschreiben muss, würden vielleicht zwei interne MA einer anderen Abteilung genommen. - die noch "besser passen". Was passiert dann mit dem "übriggebliebenen" 2 Mitarbeitern, die dann doch nicht genommen werden, da sich die Anzahl der FTEs innerhalb der Abteilung nicht erhöht?