Diensleisterwechsel Informationspflichtig beim BR
Hallo zusammen,
wenn der Empfang von einem Dienstleister besetzt wird also keine eigenen MA eingesetzt werden, muss bei einem Wechsel der Dienstleistungsfirma der BR informiert werden oder besteht sogar eine Mitbestimmungsrecht? Es handelt sich NICHT um Einsatz von einer Arbeitnehmerüberlassung.
Community-Antworten (1)
22.02.2018 um 11:57 Uhr
Ihr könnt euch sogar den Vertrag der beiden Unternehmen anschauen. Ansonsten findest du den Informationsanspruch in den §§ 80 Abs 2 und 92 BetrVG
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