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Diensleisterwechsel Informationspflichtig beim BR

G
GfA
Feb 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wenn der Empfang von einem Dienstleister besetzt wird also keine eigenen MA eingesetzt werden, muss bei einem Wechsel der Dienstleistungsfirma der BR informiert werden oder besteht sogar eine Mitbestimmungsrecht? Es handelt sich NICHT um Einsatz von einer Arbeitnehmerüberlassung.

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Community-Antworten (1)

H
hansimglueck

22.02.2018 um 11:57 Uhr

Ihr könnt euch sogar den Vertrag der beiden Unternehmen anschauen. Ansonsten findest du den Informationsanspruch in den §§ 80 Abs 2 und 92 BetrVG

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