Abmahnung BR Vorsitzende
Guten Tag, unsere BR Vorsitzende wurde wegen Ankündigung von Krankheit bei Nicht Genehmigung von Urlaub vom Arbeitgeber abgemahnt. Sie hat wiederholt zum Dienstplanschreiber gesagt "Wenn du mir diesen Dienst gibst werde ich ihn nicht antreten. Ich lasse mich krankschreiben." Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 15.3.2013, Az.: 10 Sa 2427/12) ist das rechtlich auch okay. (Soweit ich das Beurteilen kann) Die betreffende Person sieht das anders und hat Beschwerde eingereicht, d.h. wir müssen prüfen ob wir ihre Beschwerde als angemessen sehen und vermitteln. Wir sind ein sehr neuer BR und alle unterschiedlicher Meinung. Vielleicht kann mir hier jemand Input geben, damit wir zu einer besseren Einschätzung gelangen können? Vielen Dank.
Community-Antworten (5)
20.02.2018 um 21:09 Uhr
Sie kann heilfroh sein, dafür abgemahnt worden zu sein...
20.02.2018 um 21:17 Uhr
Da würde ich Pickel zustimmen. Der Kollege sollte seine Einstellungen mal gründlich überdenken.
21.02.2018 um 08:38 Uhr
Sehe ich genauso. Selbst wenn es sich bei der Dienstplaneinteilung um Schikane gehandelt hat, hat die Kollegin nicht das Recht, mit Krankheit zu drohen. So etwas ist durchaus Grund für eine außerordentliche Kündigung. Da hilft dann auch kein BR mehr.
Der BR ist bei den Dienstplänen in der Mitbestimmung. Ich nehme mal an, dass es in Deutschland kaum 10% der Dienstpläne wirklich sauber zustande kommen. Neben den Arbeitszeitregelungen sind da u.a. auch die Wünsche der AN nachweislich abzuwägen gegen die Interessen des Betriebs. Als BR habt Ihr da einen erheblichen Einfluss, dass dies auch geschieht.
Sollte der Dienstplanschreiber also die BRV extra geärgert haben, könnte man ihm diesen Zahn schnell und gründlich ziehen. Ansonsten empfehle ich Euch zu DP eine gute Fortbildung. (www.schichtplanfibel.de)
21.02.2018 um 09:51 Uhr
Dann muss halt der Betriebsrat seiner Vorsitzenden mitteilen, das er die Beschwerde für nicht für berechtigt hält. Was in diesem Fall ja wohl eindeutig der Fall ist. Grade eine BR Vorsitzende sollte wissen, dass sie nicht mit Krankheit drohen sollte.
21.02.2018 um 17:23 Uhr
Es gibt nur wenige Ausnahmen oder irgendwie zumindest menschlich verständliche Entschuldigungen. zB Einteilung einer Schwangeren für den Nachtdienst; Mutti muß für kranke Kinder sorgen; Chef hat auf Urlaubsantrag nicht reagiert; schikanöse Schichteinteilung. In solchen Fällen wäre allerdings nicht (nur) ein Gang zum Arzt angezeigt sondern einer zum Arbeitsgericht. Daß man den scheut, will ich auch einem BR-Anfänger gern zugestehen. Der BR ist auch beim Urlaubsplan in der Mitbestimmung, wenn es Streitigkeiten gibt.
Verwandte Themen
Informationsrechte des Betriebsrats bei Abmahnungen
ÄlterHallo zusammen, Wir haben einen Fall, dass sich ein MA wegen einer aus seiner Sicht unberechtigten Abmahnung an uns gewandt hat und um Beratung gebeten. über die Beteiligundrechte des BR bei Abmahnun
Mobbing gegen Betriebsratsmitglied - Gilt die erste Abmahnung überhaupt noch nach 1 1/2 Jahren?
ÄlterNachdem ich im Mai 2006 zur Betriebsrätin gewählt wurde und bitter erfahren musste, dass ein Maulwurf in unseren Reihen saß und meine Fragen bei Sitzungen wie z.B. Warum Stellen im Internet ausgeschri
BR-Vorsitzende schwärzt mich bei HR an
ÄlterHallo zusammen, ich bräuchte mal eure Hilfestellung bzw. euren Rat. Ich bin in der Abteilung „Debitorenmanagement“ (mit ca. 50 Kollegen/innen) in einer Teilgesellschaft für ein großes Unternehmen t
Abmahnung wegen Verstoß gegen die Arbeitsanweisung
ÄlterHallo, ich habe ein paar Fragen bzgl. der zweiten Abmahnung eines Kollegen. Dieser hat im Jahr 2017 gegen die Dienstanweisung, keinen externen Datenträger (USB Stick) in den Betriebsrechner stecken z
Mobbingvorwürfe vom Arbeitnehmer - was können wir tun?
ÄlterHallo, haben Probleme in unserer Firma mit einem MA, dem gekündigt werden soll. Zu den Fakten : Der MA klagt gegen den AG - ist auch schon zu Prozessen gekommen. Damit ist er ja beim AG unbeli