W.A.F. LogoSeminare

Abmahnung BR Vorsitzende

B
BR-Neuling92
Feb 2018 bearbeitet

Guten Tag, unsere BR Vorsitzende wurde wegen Ankündigung von Krankheit bei Nicht Genehmigung von Urlaub vom Arbeitgeber abgemahnt. Sie hat wiederholt zum Dienstplanschreiber gesagt "Wenn du mir diesen Dienst gibst werde ich ihn nicht antreten. Ich lasse mich krankschreiben." Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 15.3.2013, Az.: 10 Sa 2427/12) ist das rechtlich auch okay. (Soweit ich das Beurteilen kann) Die betreffende Person sieht das anders und hat Beschwerde eingereicht, d.h. wir müssen prüfen ob wir ihre Beschwerde als angemessen sehen und vermitteln. Wir sind ein sehr neuer BR und alle unterschiedlicher Meinung. Vielleicht kann mir hier jemand Input geben, damit wir zu einer besseren Einschätzung gelangen können? Vielen Dank.

49405

Community-Antworten (5)

P
Pickel

20.02.2018 um 21:09 Uhr

Sie kann heilfroh sein, dafür abgemahnt worden zu sein...

B
BRHamburg

20.02.2018 um 21:17 Uhr

Da würde ich Pickel zustimmen. Der Kollege sollte seine Einstellungen mal gründlich überdenken.

A
AlterMann

21.02.2018 um 08:38 Uhr

Sehe ich genauso. Selbst wenn es sich bei der Dienstplaneinteilung um Schikane gehandelt hat, hat die Kollegin nicht das Recht, mit Krankheit zu drohen. So etwas ist durchaus Grund für eine außerordentliche Kündigung. Da hilft dann auch kein BR mehr.

Der BR ist bei den Dienstplänen in der Mitbestimmung. Ich nehme mal an, dass es in Deutschland kaum 10% der Dienstpläne wirklich sauber zustande kommen. Neben den Arbeitszeitregelungen sind da u.a. auch die Wünsche der AN nachweislich abzuwägen gegen die Interessen des Betriebs. Als BR habt Ihr da einen erheblichen Einfluss, dass dies auch geschieht.

Sollte der Dienstplanschreiber also die BRV extra geärgert haben, könnte man ihm diesen Zahn schnell und gründlich ziehen. Ansonsten empfehle ich Euch zu DP eine gute Fortbildung. (www.schichtplanfibel.de)

M
Moreno

21.02.2018 um 09:51 Uhr

Dann muss halt der Betriebsrat seiner Vorsitzenden mitteilen, das er die Beschwerde für nicht für berechtigt hält. Was in diesem Fall ja wohl eindeutig der Fall ist. Grade eine BR Vorsitzende sollte wissen, dass sie nicht mit Krankheit drohen sollte.

B
basilica

21.02.2018 um 17:23 Uhr

Es gibt nur wenige Ausnahmen oder irgendwie zumindest menschlich verständliche Entschuldigungen. zB Einteilung einer Schwangeren für den Nachtdienst; Mutti muß für kranke Kinder sorgen; Chef hat auf Urlaubsantrag nicht reagiert; schikanöse Schichteinteilung. In solchen Fällen wäre allerdings nicht (nur) ein Gang zum Arzt angezeigt sondern einer zum Arbeitsgericht. Daß man den scheut, will ich auch einem BR-Anfänger gern zugestehen. Der BR ist auch beim Urlaubsplan in der Mitbestimmung, wenn es Streitigkeiten gibt.

Ihre Antwort