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Mitarbeiter Kontrollen

H6
Harry 68
Feb 2018 bearbeitet

Darf ein Betrieb eine Anweisung geben ,dass nur noch transparente Taschen im Betrieb erlaubt sind , damit jeder sehen kann was der Mitarbeiter mit sich führt?

71704

Community-Antworten (4)

R
rsddbr

20.02.2018 um 13:17 Uhr

Müsst ihr dann auch transparente Kleidung tragen, damit jeder sieht, was ihr in euren Hosentaschen habt?!

Wenn ihr einen Betriebsrat habt, wäre dies auf jeden Fall mitbestimmungspflichtig. Sicher kommt es auf die konkreten Gegebenheiten und Argumente an. Wenn es eure Privatsphäre betrifft (also ihr z.B. diese transparente Tasche bereits auf eurem Arbeitsweg tragen müsst etc.), dann wirds absolut albern, denn dies liegt außerhalb des Einflussbereichs des AG.

K
KleinMarkus

20.02.2018 um 13:59 Uhr

§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG Fragen der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb

Ein Betriebsrat ist bei solchen Regelungen voll mit im Boot.

P
Pjöööng

20.02.2018 um 14:33 Uhr

Da müsste die Betriebsparteien die Interessen der Beschäftigten und des Arbeitgebers gegeinander abwägen. Bei den Interessen der Beschäftigten fallen mir sofort mindestens zwei Dinge ein, bei denen ein schützenswertes Interesse der Beschäftigten besteht: Tampons und Hämmorhoidencreme.

Dann würden mich mal die schützenswerten Interessen des Arbeitgebers interessieren.

B
BloodyBeginner

20.02.2018 um 17:45 Uhr

Ich bin für transparente Köpfe, damit jeder sehen kann wieviel Matsch der AG im Hirn hat. Ich würde als BR mich transparenten Taschen verweigern. Trifft die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter

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