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Sind Stichprobekontrollen zulässig?

U
urlaubtop
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen -- in unserer Firma werden neuerdings Stichprobenkontrollen darüber geführt, ob bestimmte Berichte ausführlich genug formuliert werden. Dabei haben einige (i.a.R. eben die wenigerangepassten MA) eine Aufforderung erhalten, die Berichte ausführlicher zu gestalten, wobei nirgends mitgeteilt wird, was man darunter zu verstehen hat.

Sind solche Kontrollen (die Berichte sind neu, das gabs vorher nicht) wenn auch nur stichprobenartig (komisch nur, dass es immer die Gleichen sind, die angeblich ungenügend formulieren) überhaupt zulässig?

Muss nicht irgendwo geregelt sein, wie solche Stichprobenkontrollen abzulaufen haben, z.B. wer denjeniegen kontrolliert, der die Kontrollen derzeit ausführt und die gleichen Berichte zu schreiben hat?

Nehmen wir an, der BR unternähme nichts dagegen, wir kann man dann vorgehen?

Danke

77103

Community-Antworten (3)

B
BenjaminK

11.07.2010 um 22:27 Uhr

was für Berichte sind es denn?

U
urlaubtop

12.07.2010 um 09:10 Uhr

Das sind Berichte darüber, wie unsere Kunden auf eine neue Dienstleistung reagieren. Wenn Sie kein Interesse daran haben, dann mag deren reaktion eben knapp ausfallen und dann unterhalten wir uns über andere Punkte einer Zusammenarbeit. Ausführlicher jedenfalls kann man da kaum werden.

Warum ist es wichtig, worin die Berichte nun bestehen?

N
niemand

12.07.2010 um 10:58 Uhr

Um die rechtliche Lage beurteilen zu können ist es schon wichtig was das für Berichte sind. Es gibt ja Berichte für die es eine gesetzliche Verpflichtung gibt wie die Medikamentenausgabe in der pflege oder die Berichte zur Beratung von Bankkunden aber auch nur innerbetrieblich angewiesene Berichte wie die vom Monteur der Elektrofirma beim Kundenbesuch.

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