Hallo zusammen --
in unserer Firma werden neuerdings Stichprobenkontrollen darüber geführt, ob bestimmte Berichte ausführlich genug formuliert werden. Dabei haben einige (i.a.R. eben die wenigerangepassten MA) eine Aufforderung erhalten, die Berichte ausführlicher zu gestalten, wobei nirgends mitgeteilt wird, was man darunter zu verstehen hat.

Sind solche Kontrollen (die Berichte sind neu, das gabs vorher nicht) wenn auch nur stichprobenartig (komisch nur, dass es immer die Gleichen sind, die angeblich ungenügend formulieren) überhaupt zulässig?

Muss nicht irgendwo geregelt sein, wie solche Stichprobenkontrollen abzulaufen haben, z.B. wer denjeniegen kontrolliert, der die Kontrollen derzeit ausführt und die gleichen Berichte zu schreiben hat?

Nehmen wir an, der BR unternähme nichts dagegen, wir kann man dann vorgehen?

Danke