Erstellt am 18.02.2018 um 13:06 Uhr von BloodyBeginner
Als was fragst du? Als BRM? Ich nehme an es soll sich um das Firmengengelände handeln?
Erstellt am 18.02.2018 um 15:49 Uhr von vonRaunfeld
Entschuldigung die Information ist natürlich wichtig.
Ja als BRM es handelt sich um das gesamte Firmengelände. Dieses darf nur noch in meiner Arbeitszeit betreten und sollte ich außerhalb meiner Arbeitszeit arbeiten in Form meiner Tätigkeit als Betriebsrat ausführen müssen, wurde mir auferlegt diese Vorher schriftlich anzumelden.
Ich hoffe diese Informationen helfen weiter
Erstellt am 18.02.2018 um 16:38 Uhr von Pickel
Dass du in deiner Freizeit (und um BR-Arbeit scheint es hier nicht zu gehen) nicht nach Lust und Laune ohne betrieblichen Grund durch den Betrieb laufen darfst, ist mehr als verständlich.
Erstellt am 18.02.2018 um 16:47 Uhr von Pjöööng
Arbeitest Duin einem Freizeitpark, Freibad oder sonstigem?
Erstellt am 18.02.2018 um 16:56 Uhr von vonRaunfeld
Ich arbeite in einem Kino. Somit ist mir auch das besuchen von Filmvorführungen verboten.
Erstellt am 18.02.2018 um 17:21 Uhr von BrauseBär
Womit wir wohl beim wirklichen Problem gelandet sein werden!
Erstellt am 18.02.2018 um 17:30 Uhr von vonRaunfeld
Ok ich glaube wir kommen gerade ein wenig vom Thema ab. Mir ging es nicht darum dass ich keine Kinovorstellungen mehr besuchen kann sondern allein um die Frage ob man einem BR-Mitglied den Zugang zum Betriebsgelände in seiner Freizeit verbieten kann.
Jeder der diese Frage qualifiziert beantworten ist herzlich dazu eingeladen. Alle anderen sollen sich doch bitte gepflegt zurück halten.
Erstellt am 18.02.2018 um 17:34 Uhr von basilica
Als BRM muß du sämtliche Kollegen in allen Schichten ansprechen können und brauchst zu diesem Zweck auch außerhalb Deiner persönlichen Arbeitszeit Zugang zum Betrieb.
vgl Fitting, § 103 BetrVG Rn 44
oder zB
https://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Hausverbot_Betriebsraete_Recht_uneingeschraenkter_Zutritt_LAG_Muenchen_11TaBVGa16-09.html
Erstellt am 18.02.2018 um 17:39 Uhr von vonRaunfeld
vielen Dank das klingt doch vielversprechend.
Erstellt am 19.02.2018 um 10:39 Uhr von Pjöööng
Zitat (vonRaunfeld):
"Jeder der diese Frage qualifiziert beantworten ist herzlich dazu eingeladen. Alle anderen sollen sich doch bitte gepflegt zurück halten."
Schreib doch gleich dass Du eine Wunschantwort möchtest!
Erstellt am 19.02.2018 um 11:08 Uhr von BloodyBeginner
Du möchtest also quasi eine Betriebsbegehung durchführen in deiner Freizeit?
Ich denke, dagegen dürfte nichts sprechen, denn eine Betriebsbegehung kann jederzeit erfolgen
Erstellt am 20.02.2018 um 19:11 Uhr von nicoline
Pjööööng,
*Schreib doch gleich dass Du eine Wunschantwort möchtest*
Was ist eigentlich die Steigerung von stachelig?
Erstellt am 21.02.2018 um 00:31 Uhr von Pjöööng
https://www.duden.de/rechtschreibung/stachelig
Und dort ziemlich weit unten... ;0))