Lichtbilder und Wahlaushang?
Hallo, habe öfters jetzt schon gelesen "Wurden also eine oder auch mehrere Vorschlagslisten mit Lichtbildern eingereicht, und eine Vorschlagsliste nicht, so sind alle Vorschlagslisten ohne Lichtbilder bekannt zu machen." Vorschlagsliste/Stützunterschriften wurden vermutlich ohne Fotos eingereicht! Jetzt im nachhinein, zur Bekanntmachung sollen Lichtbilder dazu. Geht das? Bitte mit Quellenangabe um rechtssicherheit zu haben.Danke! Gruß Armesau
Community-Antworten (3)
17.02.2018 um 20:19 Uhr
Weder Lichtbilder noch Stützunterschriften werden vom Wahlvorstand bekannt gegeben. Wenn jemand Bilder veröffentlichen will, tut das jedenfalls nicht der Wahlvorstand.
17.02.2018 um 20:25 Uhr
Hallo, Ja... schon richtig! Vielleicht nicht richtig ausgedrückt. Alle Listen mit Lichtbilder oder keine keine Liste mit Bilder? Ich meine eine Liste reicht Bilder ein und eine nicht. "Wurden also eine oder auch mehrere Vorschlagslisten mit Lichtbildern eingereicht, und eine Vorschlagsliste nicht, so sind alle Vorschlagslisten ohne Lichtbilder bekannt zu machen." Stimmt das zitierte? Gruß Armesau
18.02.2018 um 08:48 Uhr
Für den Wahlvorstand ist das richtig.
Im Zuge der Wahlwerbung können die Listen zusätzlich (z.B. in einem Flyer oder Wahlplakat) auch ihre Bilder veröffentlichen.
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