Erstellt am 17.02.2018 um 19:19 Uhr von Krambambuli
Weder Lichtbilder noch Stützunterschriften werden vom Wahlvorstand bekannt gegeben. Wenn jemand Bilder veröffentlichen will, tut das jedenfalls nicht der Wahlvorstand.
Erstellt am 17.02.2018 um 19:25 Uhr von Armesau
Hallo,
Ja... schon richtig! Vielleicht nicht richtig ausgedrückt.
Alle Listen mit Lichtbilder oder keine keine Liste mit Bilder? Ich meine eine Liste reicht Bilder ein und eine nicht.
"Wurden also eine oder auch mehrere Vorschlagslisten mit Lichtbildern eingereicht, und eine Vorschlagsliste nicht, so sind alle Vorschlagslisten ohne Lichtbilder bekannt zu machen."
Stimmt das zitierte?
Gruß Armesau
Erstellt am 18.02.2018 um 07:48 Uhr von Krambambuli
Für den Wahlvorstand ist das richtig.
Im Zuge der Wahlwerbung können die Listen zusätzlich (z.B. in einem Flyer oder Wahlplakat) auch ihre Bilder veröffentlichen.