Erstellt am 17.02.2018 um 14:59 Uhr von nicoline
Nein, dann nennt man das (ganz korrekt) Mehrheitswahl sprachgebrauchlich =》 Persönlichkeitswahl. Der Wähler hat so viele Stimmen, wie BR Sitze zu vergeben sind und kann sich aussuchen, welche Personen er wählt.