Erstellt am 17.02.2018 um 11:18 Uhr von kratzbürste
Wahlanfechtung, wenn du noch zwei Mitstreiter findest.
Erstellt am 17.02.2018 um 12:06 Uhr von Smudo
Hab mit Streiter und jetzt Rechtsschutz? Denn nur Anwalt kann Klage einreichen oder??
Erstellt am 17.02.2018 um 13:14 Uhr von BrauseBär
Nein, dafür gibt es bei Gerichten eine Rechtsantragsstelle, wo man sein Begehren äußern bzw. die Klage auch selbst einreichen kann.
Erst ab dem LAG besteht Anwaltspflicht.
Erstellt am 17.02.2018 um 18:54 Uhr von basilica
Ich gehe mal davon aus, daß die zugelassenen Listen noch nicht bekannt gemacht wurden oder doch zumindest bis zur Wahl noch die vorgeschriebene Woche Zeit ist. Die betreffende Liste muß selbstverständlich (soweit keine anderen Fehler dem entgegenstehen) zur Wahl zugelassen werden und zwar inclusive des unwilligen Kandidaten. Der hat erst nach der Wahl die Möglichkeit, seine Wahl nicht anzunehmen.
Ich würde den WV darauf aufmerksam machen, bevor es zu spät ist. Eine Anfechtung könnte mit einer betriebsratslosen Zeit verbunden sein, wenn zwischen Wirksamkeit der Anfechtung und Amtszeitende des alten BR nicht mehr genügend Zeit für eine Neuauflage der Wahl bleibt.