W.A.F. LogoSeminare

Wiederholung von Prüfungen in der FH von dualen Studenten - Arbeitszeit?!

M
MEurich
Feb 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben folgendes Problem: Die Ausbildungsleitung möchte, dass bei Nichtbestehen einer Prüfung an der FH für den wiederholten Versuch Urlaub genommen wird, da die Studenten zu oft bei der 1. Prüfung durchfallen und es ja noch den 2. und 3. Versuch gibt. Diese möchte man nicht mehr als Arbeitszeit anrechnen? Kennt jemand da irgendwelche rechtliche Grundlagen? Danke

39102

Community-Antworten (2)

K
kratzbürste

16.02.2018 um 11:35 Uhr

§§ 87 Abs 1 Nr 5, 96 -98 BetrVG.

Wenn da zu oft durchgefallen wird, muss man sich eher die Frage stellen, woran das liegt.

P
paula

16.02.2018 um 17:46 Uhr

in den meisten Unternehmen, die ich kenne, sind Zeiten an der Hochschule im Rahmen eines dualen Studiums, keine Arbeitszeit. Es erfolgt nur eine Freistellung.

Bei uns in der Branche ist es sogar durchgehend so. Für mich ist daher im vorliegenden Fall die Frage, was hier bisher vereinbart war.

Ihre Antwort