Erstellt am 15.02.2018 um 17:55 Uhr von paula
ganz einfach: ja
vielleicht ist es für den BR dann etwas aufwändiger betriebliche Belange zu berücksichtigen. Aber es liegt auch an dem AG Maßnahmen zu ergreifen um ggf. entstehende Produktionsprobleme zu lösen
Erstellt am 15.02.2018 um 17:59 Uhr von Krambambuli
Das Problem hat in erster Linie der AG. Der muss den §37 Abs 2 BetrVG erfüllen.