BR-Mitglieder überwiegend aus nur einer Abteilung
Hallo zusammen, bei der jetzt anstehenden BR-Wahl sieht es so aus, als ob die überwiegende Zahl der Bewerber aus einer Abteilung (von vieren) kommt. Wenn nun sagen wir mal fünf BR-Mitglieder aus einer Abteilung kommen und es ist z.B. BR-Sitzung, dann fehlen dort gleich fünf Mitarbeiter, was sich auf die Produktion auswirken könnte. Ist sowas zulässig? Würde mich über jede hilfreiche Antwort freuen. VG
Community-Antworten (2)
15.02.2018 um 18:55 Uhr
ganz einfach: ja
vielleicht ist es für den BR dann etwas aufwändiger betriebliche Belange zu berücksichtigen. Aber es liegt auch an dem AG Maßnahmen zu ergreifen um ggf. entstehende Produktionsprobleme zu lösen
15.02.2018 um 18:59 Uhr
Das Problem hat in erster Linie der AG. Der muss den §37 Abs 2 BetrVG erfüllen.
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