Erstellt am 14.02.2018 um 12:42 Uhr von Pjöööng
Erstellt am 14.02.2018 um 13:14 Uhr von Loukka
Vielen Dank für die Antwort,
Gibt es irgendeinen Paragrafen auf den wir uns berufen können, falls vom AG Einspruch eingelegt wird?
Erstellt am 14.02.2018 um 13:29 Uhr von takkus
§ 8 BetrVG
Wählbar ist danach, wer wahlberechtigt ist und mindestens schon 6 Monate dem Betrieb angehört
Erstellt am 14.02.2018 um 16:15 Uhr von Pjöööng
Die Frage müsste lauten "Gibt es irgendeinen Pararaphen auf den sich der Arbeitgeber berufen könnte?"
Nein, den gibt es nicht.