Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.
Schichtleiterzulage im Kranheitsfall ?
S
schoeppel
Nov 2016 bearbeitet
Wir haben 2 Schichten in unserer Produktion (1 Spätschicht, 1 Frühschicht). Für jede Schicht ist ein Schichtleiter definiert, der eine Zulage für die Schichtleitung von x per Stunde erhält. Muss im Ihm diese Zulage im Krankheitsfall mit zugerechnet werden oder nicht ? (Klar ist, das sein Vertreter der während seiner Abwesenheit die Schichtleitung übernimmt diese Zulage für diesen Zeitraum erhält, dies wird auch so gemacht). Kann der AG daher die Schichtleiterzulage im Krankheitsfall des ursprünglichen Schichtleiters streichen ? Danke im Voraus für eure Meinungen. Mit besten Grüßen Stephan
96501
Community-Antworten (1)
M
mitleserinnenn
27.05.2013 um 20:44 Uhr
Es gilt hier die Entgeltfortzahlung gem, Entgeltfortzahlungsgesetz. Ggf gibt es weitergehende Regelungen lt. TV