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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schichtleiterzulage im Kranheitsfall ?

S
schoeppel
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben 2 Schichten in unserer Produktion (1 Spätschicht, 1 Frühschicht). Für jede Schicht ist ein Schichtleiter definiert, der eine Zulage für die Schichtleitung von x per Stunde erhält. Muss im Ihm diese Zulage im Krankheitsfall mit zugerechnet werden oder nicht ? (Klar ist, das sein Vertreter der während seiner Abwesenheit die Schichtleitung übernimmt diese Zulage für diesen Zeitraum erhält, dies wird auch so gemacht). Kann der AG daher die Schichtleiterzulage im Krankheitsfall des ursprünglichen Schichtleiters streichen ? Danke im Voraus für eure Meinungen. Mit besten Grüßen Stephan

96501

Community-Antworten (1)

M
mitleserinnenn

27.05.2013 um 20:44 Uhr

Es gilt hier die Entgeltfortzahlung gem, Entgeltfortzahlungsgesetz. Ggf gibt es weitergehende Regelungen lt. TV

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