Reicht eine Email als schriftliche Zustimmung eines Bewerbers zur Aufnahmen in einer Wahlvorschlagliste? oder muss der Bewerber ein die Zustimmung unbedingt unterschreiben?
Erstellt am 14.02.2018 um 12:13 Uhr von Pjöööng Sehr schön erklärt hier: https://www.betriebsrat.com/br-forum/104298/kandidatenunterschrift-aus-dem-ausland-holen