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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kandidatenunterschrift aus dem Ausland holen?

H
Husmeester
Apr 2018 bearbeitet

Statt wie geplant am 8. Mai zu wählen müssen wir aus gegebenem Anlass jetzt schon unverzüglich Neuwahlen einleiten. Unser wichtigster Mann , der BRV , den der bestehende BR auch weiter im Amt sehen möchte , befindet sich im Rahmen eines Sabatical Jahrs auf einer Rundreise in Kanada , ohne feste Orte zu dem man ihm die Kandidatenliste zur Unterschrift schicken könnte . Ist es erlaubt das jemand für ihn i.A. ( im Auftrag ) unterschreibt wenn er per Mail dies erlaubt und seinen Willen zur Kandidatur kund tut ? Oder wäre seine digitale Signatur ausreichend ? Über schnelle Antworten würde ich mich sehr freuen .Vielen Dank .

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Community-Antworten (6)

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nelchen

11.01.2018 um 13:55 Uhr

§ 6 Abs. 3 Satz 2: "Die schriftliche Zustimmung der Bewerberinnen oder der Bewerber zur Aufnahme in die Liste ist beizufügen." M.E.n. geht i.A. nicht. Da hier von Zustimmung, aber nicht von Unterschrift gesprochen wird, könnte eine Mail ausreichend sein.

P
Pjöööng

11.01.2018 um 14:43 Uhr

WO § 6 Abs. 3 Satz 2: "Die SCHRIFTLICHE Zustimmung der Bewerberinnen oder der Bewerber zur Aufnahme in die Liste ist beizufügen."

"BGB § 126 Schriftform (1) Ist durch Gesetz SCHRIFTLICHE Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden."

Die WO ist hier wohl als Gesetz zu sehen. Damit wäre E-Mail nicht ausreichend.

"BGB§ 126 Schriftform (1) (...) (2) (...) (3) Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt. (4) Die schriftliche Form wird durch die notarielle Beurkundung ersetzt."

"BGB § 126a Elektronische Form (1) Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen."

Also entweder eigenhändige Unterschrift, notarielle Beurkundung oder elektronische Form mit qualifizierter elektronischer Signatur.

A
AlterMann

11.01.2018 um 15:05 Uhr

Wo ist das Problem? Für dei zustimmiung zur Liste muss der BRV ja nicht das original in den Händen halten. Er muss auch nicht auf dem Original unterschreiben. Ihr könnt dem BRV also die Kandidatenliste mailen. Der BRV kann die Liste kopieren, seine Zustimmung zu dieser Liste auf dieser Kopie schriftlich erklären und abschicken / faxen. Das wird er vermutlich hinbekommen, oder?

N
nelchen

11.01.2018 um 15:59 Uhr

Na also. Danke Pjöööng.

H
Husmeester

11.01.2018 um 16:30 Uhr

Okay , vielen Dank .

P
Pjöööng

11.01.2018 um 16:37 Uhr

Nirgendwo steht geschrieben dass die Zustimmung auf der Liste selber erfolgen muss. Der BRV kann schon heute zur Post gehen und ein Schreiben an den Listenführer verfassen mit dem Inhalt "Mit der Kandidatur zur Betriebsratswahl 2018 auf der Liste "Das dritte Geschlecht" bin ich einverstanden. Unterschrift"

Fertig/aus

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