Erstellt am 11.02.2018 um 07:50 Uhr von Krambambuli
Der BR ist vor der Kündigung zu hören. Wann der AG das Schreiben verfasst hat, ist nicht all zu wichtig.
Trotzdem lohnt der Gang zum BR. Vielleicht war mit der Anhörung trotzdem nicht alles in Ordnung.
Erstellt am 11.02.2018 um 07:50 Uhr von Krambambuli
Diese Antwort wurde von "Krambambuli" gelöscht.
Erstellt am 11.02.2018 um 13:20 Uhr von Challenger
Wenn das Schreiben der Kündigung am 27.01.18 aufgesetzt wurde, aber dem AN erst am 07.02.18 zugegangen ist, darf dann die Information an den Betriebsrat auch zwischen den beiden Tagen liegen oder muss diese vor dem 27.01 erfolgt sein?
-------------------------------------------
Entscheidend ist der Tag der Anhörung und der Tag der Absendung des Kündigungsschreibens. Wenn das Kündigungsschreiben den Machtbereich des AG bereits verlassen hat, BEVOR sich der BR innerhalb der Wochenfrist geäußert hat oder die Wochenfrist abgelaufen ist, ist die Anörung mangelhaft und die Kündigung unwirksam.
Also mal beim BR nachfragen.