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Auskunft an den Arbeitnehmer

E
Elsacron
Feb 2018 bearbeitet

Kann ich als Arbeitnehmer zum Betriebsrat gehen und fragen zu welchem Zeitpunkt dieser über die Kündigung informiert wurde?

Wenn das Schreiben der Kündigung am 27.01.18 aufgesetzt wurde, aber dem AN erst am 07.02.18 zugegangen ist, darf dann die Information an den Betriebsrat auch zwischen den beiden Tagen liegen oder muss diese vor dem 27.01 erfolgt sein?

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Community-Antworten (2)

K
krambambuli

11.02.2018 um 08:50 Uhr

Der BR ist vor der Kündigung zu hören. Wann der AG das Schreiben verfasst hat, ist nicht all zu wichtig. Trotzdem lohnt der Gang zum BR. Vielleicht war mit der Anhörung trotzdem nicht alles in Ordnung.

C
Challenger

11.02.2018 um 14:20 Uhr

Wenn das Schreiben der Kündigung am 27.01.18 aufgesetzt wurde, aber dem AN erst am 07.02.18 zugegangen ist, darf dann die Information an den Betriebsrat auch zwischen den beiden Tagen liegen oder muss diese vor dem 27.01 erfolgt sein?

Entscheidend ist der Tag der Anhörung und der Tag der Absendung des Kündigungsschreibens. Wenn das Kündigungsschreiben den Machtbereich des AG bereits verlassen hat, BEVOR sich der BR innerhalb der Wochenfrist geäußert hat oder die Wochenfrist abgelaufen ist, ist die Anörung mangelhaft und die Kündigung unwirksam. Also mal beim BR nachfragen.

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