Kann ich als Arbeitnehmer zum Betriebsrat gehen und fragen zu welchem Zeitpunkt dieser über die Kündigung informiert wurde?

Wenn das Schreiben der Kündigung am 27.01.18 aufgesetzt wurde, aber dem AN erst am 07.02.18 zugegangen ist, darf dann die Information an den Betriebsrat auch zwischen den beiden Tagen liegen oder muss diese vor dem 27.01 erfolgt sein?