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Mitarbeiter haben Angst vor BR??

M
MasterPit
Feb 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben eine etwas "gruselige" Konstellation bei uns. BR-Mitglieder, die zugleich auch Abteilungsleiter sind. Dazu haben sich nun Mitarbeiter geäußert, die aus Angst vor Repressalien den BR bei Unstimmigkeiten nicht einschalten, denn "der Chef sitzt ja mit am Tisch". Habt Ihr schöne Ideen, wie man das ein wenig "entschärft" und die Kollegen doch unterstützen kann? Anonyme Beschwerden sind bei uns in Verruf geraten und werden gar nicht oder nur sehr zögerlich behandelt. Der BRV ist da auch extrem zurückhaltend und traut sich an viele Themen gar nicht ran. Ebendie genannten Abteilungsleiter (2 von einem 9er Gremium) sind aber sehr "ruppig" und nutzen ihr Wissen gern, um den Mitarbeitern etwas Druck weiterzugeben.... was tun sprach Pit? :)

Schönes Karnevalswochenende!

915011

Community-Antworten (11)

P
Pjöööng

09.02.2018 um 14:24 Uhr

Am einfachsten lässt sich das bei den anstehenden Wahlen lösen...

Anonyme Beschwerden gehören übrigens gar nicht behandelt. Mangels Möglichkeit die Beschwerdebefugnis zu prüfen kann man sie nur als unberechtigt zurückweisen.

N
Nordling

09.02.2018 um 14:25 Uhr

Hallo MasterPit,

habt ihr schon mal über die Gründung von Ausschüssen nachgedacht (§§ 27-28 BetrVG) z.B. einen Ausschuss zur „Bearbeitung von Mitarbeiterbeschwerden“. Da ihr die Mehrheit habt (7 zu 2) fallen eure Abteilungsleiter bei jeder Bildung raus solange die Anzahl der Ausschussmitglieder nicht mehr als 2 beträgt. Und gemäß § 28 Abs. 1 Satz 3 übertragt ihr mit eurer Mehrheit den Ausschüssen die Befugnis zur selbstständigen Erledigung. Damit wären eure Abteilungsleiter raus aus dem Spiel. Mein Gott, ihr habt eine satte Mehrheit, macht was draus.

Genaue Informationen findest du hier: https://www.betriebsrat.com/lexikon/ausschuesse-des-betriebsrats

P
Pjöööng

09.02.2018 um 14:34 Uhr

Zitat (Nordling): "Da ihr die Mehrheit habt (7 zu 2) fallen eure Abteilungsleiter bei jeder Bildung raus solange die Anzahl der Ausschussmitglieder nicht mehr als 2 beträgt."

Darf ich fragen wie man zu dieser Überlegung kommen kann?

N
Nordling

09.02.2018 um 15:24 Uhr

Hallo Pjöööng,

heute scheint "Unser" Tag zu sein *grins. Aber zu deiner Frage... Vielleicht Listenwahl? D’Hondt? 7 zu 3,5 zu 2... Also 2 Mitglieder im Ausschuss, der 2er fällt weg (Abteilungsleiter)

P
Pjöööng

09.02.2018 um 15:25 Uhr

Und bei einem dreiköpfigen Ausschuss wäre das anders?

N
Nordling

09.02.2018 um 15:41 Uhr

Wenn ich das Verfahren nach D’Hondt richtig verstanden habe, wäre in dem Fall ein Abteilungsleiter mit drin und die ganze Sache wäre dann doch zwecklos im Sinne des Fragestellers. Berichtige mich bitte, wenn ich einen Denkfehler drin habe (hm, glaube den letzten Satz hätte ich jetzt nicht schreiben brauchen, das kommt sowieso :-))

P
Pjöööng

09.02.2018 um 15:51 Uhr

"Wenn ich das Verfahren nach D’Hondt richtig verstanden habe, ..."

Dürfte wohl kaum der Fall sein...

K
krambambuli

09.02.2018 um 16:24 Uhr

Was für eine Diskussion. Antwort ist ist doch o.k.

Bei den Neuwahlen sollten sich anderes Kandidaten finden.

A
AlterMann

09.02.2018 um 16:32 Uhr

Da jedes BRM vollständiges Informationsrecht hat, können die beiden Abteilungsleiter auch weiterhin jede Beschwerde einsehen. Wenn Eure Abteilungsleiter manchmal "ruppig" sind, lohnt sich vielleicht im BR die Diskussion, ob man im Betrieb eine BV "Umgang im Betrieb" fordern sollte.

B
BRHamburg

10.02.2018 um 08:06 Uhr

Auch die beiden Abteilungsleiter wurden in den BR gewählt. Ob über eine Liste oder durch Personen-Wahl spielt keine Rolle. Sie sind Mitglieder des Gremium und haben das Recht auf Informationen. Vielleicht sollte man das Thema Umgang im Unternehmen mal auf die Tagesordnung nehmen.

M
MasterPit

13.02.2018 um 12:36 Uhr

Insgesamt danke für die Antworten. Wir beraten mal darüber. Die Wahl ist aber ein Thema für und wider uns - die betreffenden Personen lassen sich natürlich auch wieder aufstellen...

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