Guten Tag zusammen,

ich bin Mitglied eines Gesamtbetriebsrates, und bei der Sitzung dieses Wochenende kam eine Frage auf:

Der Gesamtbertriebsrat ist ja nach §50,1 BetrvG auch zuständig für Betriebe, die keinen lokalen Betriebsrat gewählt haben.
Wie kann dieser Anspruch durchgesetzt werden?
Es gibt beispielsweise bereits eine Gesamtbetriebsratsvereinbarung im Unternehmen. Wie kann der Gesamtbetriebsrat ohne lokale Vertreter die Einhaltung kontrollieren? Kann er zb. jemanden an den Standort entsenden, dem dann Zugang zu den relevanten Informationen beschafft werden muss?

Wir wissen von Standorten, bei denen es arbeitsrechtliche Probleme gibt, weil wir uns mal zufällig mit Mitarbeitern von dort unterhalten haben. Leider hat der Versuch, diese Mitarbeiter zu überzeugen, den Wahlvorstand für eine Betriebsratswahl zu machen, nicht funktioniert, weil die Geschäftsleitung eine harte Propaganda treibt ("Ihr braucht keinen Betriebsrats!" / "Der Betriebsrat spaltet das Team und macht das Betriebsklima schlecht!"). Dies plus die Unwissenheit macht es schwer, Freiwillige zu finden.

Ich konnte leider bisher keine Antwort für diese Frage in der Rechtsprechung finden, aber vielleicht habe ich auch schlecht gesucht, also probiere ich es mal hier.

Danke im Voraus
Mfg