AG immer mit Anwalt
Unser Arbeitgeber setzt Termine immer im Beisein des Rechtsanwaltes fest. Heißt unser leitender Angestellter wird zum Termin gebeten. Der äußert sich dazu das eben der genannte Anwalt im Urlaub ist und um vertagung gebeten wird. Ist es normal das von seitens des AG immer der Anwalt bei ist, und dürfen wir als BR dies ebenfalls in Anspruch nehmen? Weil letztendlich stehen wir immer einem Anwalt gegenüber.... Und das der, einschüchterungstaktik fährt ist klar und das haben wir auch schon am eigenen Leib erfahren müssen.
Community-Antworten (5)
31.01.2018 um 16:42 Uhr
Vermutlich fühlt sich Euer Arbeitgeber auch von Eurem "geballten" Auftreten eingeschüchtert... :0))
Für das Monatsgespräch würde ich das unterbinden., dafür bietet Fittig auch ein paar brauchbare Ansatzpunkte, wenn auch dort auf die Frage eines Anwaltes nicht direkt eingegangen wird.
Bei Verhandlungen würde ich dann aus Gründen der Waffengleichheit auch einen Anwalt hinzuziehen. Offensichtlich handelt es sich da ja um derart komplexe rechtliche Sachverhalte dass der Arbeitgeber sie nicht ausreichend selber vertreten kann. Wie sollt Ihr als BRMe das dann können?
31.01.2018 um 18:52 Uhr
"Bei Verhandlungen würde ich dann aus Gründen der Waffengleichheit auch einen Anwalt hinzuziehen. Offensichtlich handelt es sich da ja um derart komplexe rechtliche Sachverhalte dass der Arbeitgeber sie nicht ausreichend selber vertreten kann. Wie sollt Ihr als BRMe das dann können? "
Meine Erfahrung aus einer ganzen Reihe an Verfahren (mussten ein gutes Jahrzehnt wirklich jeden Sachverständigen gerichtlich geltend machen) ist dies zumindest bei Gericht KEINE tragfähige Argumentation.
Der AG kann mit Anwälten so viel Geld verblasen wie er will. Das ist erst einmal seine Sache. Der BR muss seinen Weg über § 80 BetrVG gehen und entsprechend begründen. Man kann natürlich die Argumentation von Pjöööng fahren. Ein gut beratener AG wird sich davon aber nicht so einfach überzeugen lassen
01.02.2018 um 01:26 Uhr
@paula Hier scheint es aber kein gut beratender AG zu sein.Dein sonst würde er sein Geld nicht diesem RA hinterher werfen. Und im Übrigen, die Kosten des RA des BR müsste er ja auch übernehmen. Handlungsspielraum für eine Ablehnung zur Übernahmekosten sind hier gleich Null.
01.02.2018 um 13:01 Uhr
@DummerHund
darf ich deine Glaskugel haben? Nach den Angaben oben fehlt mir die Fantasie beurteilen zu können, wie intelligent diese Vorgehensweise des AGs ist.
01.02.2018 um 18:12 Uhr
Der RA ist bei uns immer da, der sitzt hier im Haus. Und unsere leitenden Angestellten sitzen mit dem zusammen im Büro!
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