Erstellt am 29.01.2018 um 13:58 Uhr von outofmemory
Was möchte der Wirtschaftsausschuss denn beschliessen?
Er ist doch ein beratendes Organ.
Erstellt am 29.01.2018 um 14:34 Uhr von Wa Fragen 0815
Ach, ok aber was macht der WA nun in dieser Besetzung, wenn er den Betriebsrat um Amtshilfe bitten will? Kann der WA in dieser Besetzung nun eine außerordentliche Sitzung einberufen und darin abstimmen, dass der BR um Amtshilfe gebeten wird?
Hintergrund: der Arbeitgeber hat den Antrag auf Kostenübernahme einer Schulung vom WA abgelehnt. Der WA möchte nun den BR bitten, hierfür den BR Anwalt einzuschalten, der dies beim Arbeitsgericht prüfen lässt.
Erstellt am 29.01.2018 um 14:41 Uhr von outofmemory
Schulungen gehören zum Tätiglkeitsfeld des BR. Wenn eine Schulung nicht übernommen wird, dann muss der BR mit dem AG dies klären. Aber das sollte eigentlich von selbst laufen, da es im Interesse des BR ist, einen geschulten WA zu haben. Um den BR darauf hinzuweisen braucht es keine Beschluss. Ein Nachfragen/Erinnern beim BR reicht hier aus.
Erstellt am 29.01.2018 um 15:27 Uhr von Wa Fragen 0815
Das ist interessant, bisher hat der WA alles per Beschluss gemacht. Auch die Einladungen zur Sitzung wurden so offiziell wie beim Betriebsrat gemacht.
Demnach reicht es, wenn sich die verbliebenen WA Mitglieder morgen zusammensetzen und den BR anschließend recht formlos darum bitten, aktiv zu werden.
Vielen Dank