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ausgesperrt bei Streik, eine befristete andere Arbeit nachgehen?

N
no_streik
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wenn der Betrieb in dem ich arbeite bestreikt wird und der AG mich aussperrt, bekomme ich keine Entgeldfortzahlung. Da ich nicht in der Gewerkschaft bin, bekomme ich auch kein "Steikgeld". Ich bin also unbezahlt zu hause. Theoretisch ruht doch dann das Arbeitsverhältnis oder? Besteht die Möglichkeit das ich für die Zeit der Aussperrung mir einen anderen Arbeitgeber suchen kann um dort Lohn zubeziehen. Muss ich den Nebenjob beim Arbeitgeber anmelden?

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Community-Antworten (2)

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outofmemory

29.01.2018 um 14:51 Uhr

Hi no_streik, ich habe mal etwas im world wide web gewühlt und folgendes gefunden: Definition ruhendes Arbeitsverhältnis: https://www.anwalt24.de/lexikon/ruhen_des_arbeitsverhaeltnisses Nebenpflichten eines Arbeitnehmers(Nebenpflichten werden unter römisch zwei aufgeführt.): http://www.juraindividuell.de/artikel/pflichten-arbeitnehmer-arbeitgeber/

Zusammengefasst kann man sagen, wenn dein AG vorher von dir wollte, dass du Nebenbeschäftigungen anzeigst, genehmigen lässt etc. . Dann musst du dies auch weiterhin tun. Es dürfte nur fraglich sein, ob ein Arbeitgeber in solchen Situationen einer Nebenbeschäftigung zustimmen wird, da dies sein Druckmittel verringern würde. Aber fragen kostet bekanntlich ja nichts. Wenn er es nicht tut, dann würde ich in die Gewerkschaft eintreten um das Streikgeld zu bekommen oder vorher schon eine "flexible" Nebenbeschäftigung suchen, die in solchen Fällen genutzt werden kann.

Was mir noch einfällt ist, ist die Idee ob evtl. Arbeitslosengeld zur Aufstockung beantragt werden kann. Da bin ich aber nicht so sicher. Vielleicht weiss dies ein anderer aus dem Forum.

N
no_streik

30.01.2018 um 13:46 Uhr

Arbeitslosengeld geht seit 1986 nicht mehr, da wurde das Gesetz entsprechend geändert.

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