Erstellt am 29.01.2018 um 13:51 Uhr von outofmemory
Hi no_streik,
ich habe mal etwas im world wide web gewühlt und folgendes gefunden:
Definition ruhendes Arbeitsverhältnis:
https://www.anwalt24.de/lexikon/ruhen_des_arbeitsverhaeltnisses
Nebenpflichten eines Arbeitnehmers(Nebenpflichten werden unter römisch zwei aufgeführt.):
http://www.juraindividuell.de/artikel/pflichten-arbeitnehmer-arbeitgeber/
Zusammengefasst kann man sagen, wenn dein AG vorher von dir wollte, dass du Nebenbeschäftigungen anzeigst, genehmigen lässt etc. . Dann musst du dies auch weiterhin tun.
Es dürfte nur fraglich sein, ob ein Arbeitgeber in solchen Situationen einer Nebenbeschäftigung zustimmen wird, da dies sein Druckmittel verringern würde. Aber fragen kostet bekanntlich ja nichts. Wenn er es nicht tut, dann würde ich in die Gewerkschaft eintreten um das Streikgeld zu bekommen oder vorher schon eine "flexible" Nebenbeschäftigung suchen, die in solchen Fällen genutzt werden kann.
Was mir noch einfällt ist, ist die Idee ob evtl. Arbeitslosengeld zur Aufstockung beantragt werden kann. Da bin ich aber nicht so sicher. Vielleicht weiss dies ein anderer aus dem Forum.
Erstellt am 30.01.2018 um 12:46 Uhr von no_streik
Arbeitslosengeld geht seit 1986 nicht mehr, da wurde das Gesetz entsprechend geändert.