Erstellt am 28.01.2018 um 20:19 Uhr von UliPK
Lese hier mal den Absatz: Freie Arztwahl im Arbeitsverhältnis
https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-freie-arztwahl-ein-patientenrecht-mit-vielen-ausnahmen_087607.html
Erstellt am 29.01.2018 um 07:28 Uhr von ickederdicke
Warum immer diese Scheu den eigenen betriebsärztlichen Dienst zu nutzen ?
Auch dieser darf dem Arbeitgeber nur mitteilen :der MA kann dies ja/nein.
Der Rest ist ärztliche Schweigepflicht und Datenschutz.
Erstellt am 29.01.2018 um 07:46 Uhr von FlyHigh
Tja, ärztliche Schweigepflicht... Da wird trotzdem mehr weitergegeben, als erlaubt. Kann ich ja nicht kontrollieren. Der Betriebsrat hat abgeraten, zum Eigenen zu gehen.
Aber da freie Arztwahl besteht, können Sie mich scheinbar nicht zwingen, zum internen Betriebsarzt zu gehen. Also alles gut ;-)
Erstellt am 29.01.2018 um 07:58 Uhr von ickederdicke
Nur mal als Beispiel:
Bei der G25 Prüfung darf ein Betriebsarzt nur dem Prüfling (MA) mitteilen ob er diese bestanden hat. Dem AG kann der MA dies mitteilen, muss er aber nicht ( Was in diesem Falle blöd wäre)
Auch ein Betriebsarzt hängt an seinem Job - grade wenn wie bei euch eine sehr große Firma diesen beschäftigt.
Der BR bei euch ist wohl etwas paranoid oder schliesst von sich auf andere.
Erstellt am 29.01.2018 um 08:04 Uhr von FlyHigh
Das ist bei uns tatsächlich nicht so astrein. Da gab's schon Ärger mit anderen Kollegen. Aber wie gesagt, ich war ja schon woanders und die Firma kann mich nicht zwingen. LG
Erstellt am 29.01.2018 um 09:48 Uhr von moreno
ich kann Dich gut verstehen! Auch bei Betriebsärzten ist das Rollenverständnis mal ein wenig durch einander ;-) ich würde auch niemals zu unserer gehen!