Erstellt am 25.01.2018 um 01:57 Uhr von BloodyBeginner
Das kann dir nur der Listenführer oder der entsprechende Ansprechpartner der die Gewerkschaftsliste veröffentlicht beantworten.
Erstellt am 25.01.2018 um 04:49 Uhr von BRHamburg
Ja das geht. Der Listenführer entscheidet wenn er auf seine Liste schreibt.
Erstellt am 25.01.2018 um 09:53 Uhr von celestro
Das kommt wohl sehr darauf an. Die Liste "Gewerkschaft" zu nennen, obwohl keiner der Kandidaten in der Gewerkschaft ist, wäre Irreführend. Es sei denn natürlich, man bespricht die Sache mit der Gewerkschaft und die gibt Ihr o.k. (und leistet die Unterschriften). Dann ist die Liste von der Gewerkschaft gestützt und auch der "Name" wäre kein Problem.
Ich stelle mir allerdings viel eher die Frage ... welche Gewerkschaft würde so eine Sache mitmachen ?