Erstellt am 23.01.2018 um 21:52 Uhr von basilica
Vermutlich meinst Du den sog. Listenvertreter. Der wird - genauso wie die Reihenfolge auf der Liste - von den Leuten auf der Liste bestimmt. Wenn keiner der Kandidaten auf der Liste als Listenvertreter gekennzeichnet ist, dann gilt der an erster Stelle stehende Kandidat als Listenvertreter. Er ist dann Ansprechpartner des Wahlvorstands, wenn z.B. irgendetwas mit der Liste nicht in Ordnung sein sollte:
"Der Wahlvorstand muss dann schnellstmöglich die eingereichte Liste auf Fehler überprüfen und eine eventuelle Beanstandung der Liste muss dem Listenvertreter unverzüglich mitgeteilt werden."
http://www.br-portal.de/assets/pdf/BR-Wahlleitfaden_nwv.pdf
Du kannst das pdf nach dem Stichwort "Listenvertreter" durchsuchen und findest dann alles Relevante dazu.
Wichtig ist noch, daß man nur auf einer Liste kandidieren darf und auch nur auf einer Liste eine Stützunterschrift leisten darf. Man darf und wird idR die eigene Liste stützen.
Wenn Du auf einer anderen Liste kandidieren willst, solltest Dich aus der ersten Liste austragen lassen, bevor die erste Stützunterschrift geleistet wurde.
Wenn Du auf zwei Listen kandidierst, wird der Wahlvorstand Dich fragen, welche Kandidatur Du aufrechterhalten möchtest. Geht also zur Not auch. Unschön ist allerdings, daß Du die erste Liste evtl in Verlegenheit bringst, eine weitere Stützunterschrift einholen zu müssen. Und wer seine Stützunterschrift geleistet hatte, weil Du auf der Liste standest, wird sich ärgern, wenn Du dann mit einem Mal nicht mehr auf der Liste auftauchst.
Erstellt am 24.01.2018 um 00:37 Uhr von Pjöööng
Zitat (basilica):
"Wenn keiner der Kandidaten auf der Liste als Listenvertreter gekennzeichnet ist, dann gilt der an erster Stelle stehende Kandidat als Listenvertreter."
Nein! Nein! und noch einmal: Nein!
Es ist derjenige der die erste Stützunterschrift geleistet hat!
Zitat (basilica):
"Unschön ist allerdings, daß Du die erste Liste evtl in Verlegenheit bringst, eine weitere Stützunterschrift einholen zu müssen."
Wie ist das denn zu verstehen?
Erstellt am 26.01.2018 um 19:28 Uhr von basilica
Danke für die Richtigstellung.
Eine weitere Stützunterschrift muß nachträglich nur eingeholt werden, sofern mit der Streichung des Kandidaten zugleich auch seine Stützunterschrift gestrichen wird und dadurch die Mindestzahl an Stützunterschriften nicht mehr erreicht ist.