Erstellt am 23.01.2018 um 07:28 Uhr von kratzbürste
Wenn es keinen Beschluss gibt, ist die BV nicht gültig. Jedes BR Mitglied ist berechtigt, diesen Umstand der Geschäftsleitung mitzuteilen.
Denkt besser daran, den BRV auszuwechseln.
Erstellt am 23.01.2018 um 07:34 Uhr von Friedhelm
Danke zim Glück sind ja bald Wahlen
Erstellt am 23.01.2018 um 12:58 Uhr von Vivaldi
Bzw. wenn die alte BV eine Nachwirkung hat, ist diese noch gültig!
Auch die Belegschaft sollte wissen, dass die neue BV nicht gültig ist!
Erstellt am 23.01.2018 um 13:40 Uhr von Friedhelm
Vielen Dank für die Antworten. Wir hsben uns zusammengesetzt und sind noch zu keiner Einigung gekommen bzw es wurde vertagt und es findet nochmal ein Gespräch mit der GL statt. Also Zeit gewonnen um mich mehr vorzubereiten ?
Erstellt am 23.01.2018 um 14:28 Uhr von paula
eines sollte aber klar sein: aus einer BV leitet sich keine betriebliche Übung ab. Die betriebliche Übung entsteht weil der AG etwas gewährt für das es keinen Anspruch gibt. Es entsteht so individualrechtlicher Anspruch und kein kollektiver