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Wahlvorschläge

S
seidlp
Apr 2018 bearbeitet

Jeder Arbeitnehmer muss genau sehen können, wozu er seine Unterstützung gibt. Daher muss die Kandidatenliste vollständig und abgeschlossen sein, bevor man mit dem Sammeln von Stützunterschriften beginnt. Wird an der Kandidatenzusammensetzung noch etwas verändert, nachdem bereits erste Stützunterschriften geleistet worden sind, so wird dadurch der Wahlvorschlag insgesamt ungültig.

Habe ich gerade im Netz gefunden, Wie kann ich als Wahlvorsitzender den so etwas Prüfen????

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Community-Antworten (2)

P
Pjöööng

22.01.2018 um 14:34 Uhr

Das kann und muss der Wahlvorstand nicht prüfen. Aufgabe des Wahlvorstandes ist, die Wahl durchzuführen und nicht, sie zu verhindern. Wenn der Verstoß nicht offensichtlich ist, dann ist die Liste zuzulassen. Wenn später die Wahl wegen solch eines Verstoßes angefochten wird ist das nicht der Fehler des Wahlvorstandes.

C
celestro

22.01.2018 um 14:46 Uhr

"Das kann und muss der Wahlvorstand nicht prüfen."

Der Wahlvorstand sollte aber Informationen berücksichtigen, die er dazu hat. Also sofern jemand vom Wahlvorstand so etwas mitbekommt, so sollte Er / Sie den Listenmachern den entsprechenden Hinweis geben. Und der WV sollte eine solche Liste dann auch abweisen, wenn die "Macher" trotzdem lustig weiter agieren.

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