Erstellt am 22.01.2018 um 13:34 Uhr von Pjöööng
Das kann und muss der Wahlvorstand nicht prüfen. Aufgabe des Wahlvorstandes ist, die Wahl durchzuführen und nicht, sie zu verhindern. Wenn der Verstoß nicht offensichtlich ist, dann ist die Liste zuzulassen.
Wenn später die Wahl wegen solch eines Verstoßes angefochten wird ist das nicht der Fehler des Wahlvorstandes.
Erstellt am 22.01.2018 um 13:46 Uhr von celestro
"Das kann und muss der Wahlvorstand nicht prüfen."
Der Wahlvorstand sollte aber Informationen berücksichtigen, die er dazu hat. Also sofern jemand vom Wahlvorstand so etwas mitbekommt, so sollte Er / Sie den Listenmachern den entsprechenden Hinweis geben. Und der WV sollte eine solche Liste dann auch abweisen, wenn die "Macher" trotzdem lustig weiter agieren.