Hallo,

was passiert wenn ein Mitglied des Wahlvorstandes während der Wahl oder in den Vorbereitungen zur Wahl hinwirft und kein Ersatzmitglied zur Verfügung steht ?

Der WV hat sich mangels Mitarbeiterinteresse gerade so gründen können ein weiteres (also drittes) Mitglied wird sich auch bei einer erneuten Bestellung des WV nicht finden lassen.

Können die verbliebenen Zwei WV-Mitglieder die Wahl trotzdem korrekt durchziehen oder ist diese dann anfechtbar ?

Vielen Dank für eure Ratschläge.