Hallo, wir, eigentlich ein 3er BR jetzt durch Rücktritt ein 2er BR (unterdeckt, keine Ersatzmitglieder mehr verfügbar) müssen einen Wahlvorstand für turnusgemäße BR-Wahlen einsetzen und nun ist das zweite verbliebene BR-Mitglied erkrankt und vermutlich nicht fähig an Abstimmungen teilzunehmen.

Es steht also nur 1 BRM zur Verfügung und es stellt sich die Frage ob dieses Mitglied jetzt allein einen korrekten Beschluss fassen kann da er ja (eigentlich) "mindestens die Hälfte der BR Mitglieder" darstellt und die 10 Wochen-Frist für die Bestellung des Wahlvorstandes nun heranrückt.

Oder gibt es ggf. eine Art Härtefallregelungen um die 10-Wochen-Frist auszusetzen o.Ä.?

Vielen Dank für eure Ratschläge