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Taktischer Rücktritt des gesamten Betriebsrates

F
FragestellerQ
Apr 2018 bearbeitet

Hallo liebe Forumteilnehmer, erstmal ein herzliches Dankeschön für ein so lebhaftes Forum! Bei uns trat der gesamte Betriebsrat geschlossen zurück, um taktisch die Betriebsratswahlen vorzuziehen. Der zeitliche Vorzug hat den Effekt, dass wegen einer anstehenden Betriebsschließung mehr BR gewählt werden. Im Betrieb ist diese Tatsache jedoch erst bekannt geworden, als Wählerlisten aushingen und der Termin für die Wahl zum Diskussionsthema wurde. Kann es sein, dass der BR aus taktischen Gründen gesamthaft zurücktritt, um sich dann wieder selbst zur Wahl zu stellen, ohne dass die Belegschaft informiert wird? Es wirkt auf mich ausserordentlich befremdlich.

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Community-Antworten (7)

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takkus

19.01.2018 um 13:22 Uhr

Zurücktreten und sich dann später auf eine eigene Liste setzen kann er sich aus meiner Sicht schon. Aber die Belegschaft erfährt ja nicht erst mit dem Aushang der Wählerlisten von der Neuwahl, sondern bereits mit dem Aushang des Wahlausschreibens. Und das kommt ja bekanntlich vor dem Aushang der Wählerliste.

F
FragestellerQ

19.01.2018 um 13:34 Uhr

Angeblich wurde es ausgehängt, aber keiner hat dieses Schreiben für die Wahl des Wahlvorstandes je gesehen

K
krambambuli

19.01.2018 um 13:43 Uhr

Man sagt ja auch, dass geheime Angelegenheiten am besten am schwarzen Brett aufbewahrt werden sollten. Meist liest die keiner.

Mich würde interessieren, wo du nun eigentlich selbst ein Problem siehst

P
Pjöööng

19.01.2018 um 14:00 Uhr

Der Wahlvorstand wird vom BR bestimmt, da gibt es kein Schreiben an die Belegschaft.

Ja, der BR kann und darf so verfahren. Der WV müsste hier aber wohl trotzdem von der kleineren Betriebsgröße ausgehen.

F
FragestellerQ

19.01.2018 um 14:11 Uhr

@Pjöööng kennst Du den entsprechenden Passus, dass der WV von der kleineren Betriebsgrösse ausgehen sollte?

P
Pjöööng

19.01.2018 um 14:17 Uhr

Das ergibt sich aus § 9 BetrVG. "Der Betriebsrat besteht in Betrieben mit IN DER REGEL ... Arbeitnehmern.

Der Wahlvorstand hat eine Prognose über die nächsten vier Jahre vorzunehmen. Eine anstehende Schließung eines Teilbetriebes ist dabei zu berücksichtigen.

F
FragestellerQ

19.01.2018 um 14:44 Uhr

Danke Pjöööng!

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