Erstellt am 17.01.2018 um 10:00 Uhr von Pjöööng
Was haben diese Arbeitnehmer denn mit Eurem Betrieb zu tun?
Erstellt am 17.01.2018 um 10:04 Uhr von Weinbau
Entschuldigung, vielleicht habe ich mich unglücklich ausgedrückt. Diese Arbeitnehmer haben einen Anstellungsvertrag mit uns und verkaufen dort in Italien vor Ort unsere Produkte.
Sie leben und arbeiten aber in Italien und es gilt italienisches Recht sowie erfolgt die Abrechnung über ein Steuerbüro in Italien, dessen Rechnung wir dann begleichen.
Erstellt am 17.01.2018 um 10:09 Uhr von Pjöööng
Deutscher Wein der in Italien verkauft wird? ;0))
Das kann man so nicht mit Sicherheit sagen. Gibt es denn vergleichbare Arbeitnehmer in Deutschland? Falls ja: Gibt es objektive Gründe warum die Arbeitnehmer die diese Tätigekit in Italien ausüben anders zu behandeln wären als die in Deutschland?
Erstellt am 17.01.2018 um 10:26 Uhr von Weinbau
Wir vertreiben keinen Wein. Sondern Produkte Geräte für den Weinbau :-)
Diese Frage habe ich auch an einen Anwalt weitergebeben. Auch er muss es abklären.
Ich danke Ihnen trotzdem, dass Sie versucht haben, zu helfen