Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe gleich mal eine Frage.
Weil ich in unserer Firma einen Betriebsrat gründe, hat mein Arbeitgeber mich im November 2017 gekündigt. Einen Vergleich bei der Güteverhandlung habe ich ausgeschlagen, der Kammertermin vor dem Arbeitsgericht ist Anfang April 2018. Die Betriebsratswahl findet am 01.02.2018 statt. Ich möchte mich in den BR wählen lassen und im April nach wahrscheinlich und hoffentlich positivem Urteil (lt. Anwalt) wieder in dem Betrieb arbeiten.Nun endlich die Frage: könnte ich als gewählter Betriebsrat schon in der Zeit bis April tätig werden? Vielen Dank im Voraus!