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Gewerkschaft

U
Ulrich36039
Jan 2018 bearbeitet

Wann ist die Gewerkschaft zu benachrichtigen? Nur nach Ende der Betriebsratswahl?

930013

Community-Antworten (13)

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fantil

16.01.2018 um 14:17 Uhr

Über was möchtest du die Gewerkschaft denn benachrichtigen? Wenn du sie über etwas benachrichtigen möchtest, kannst du es doch jeder Zeit tun!

C
celestro

16.01.2018 um 14:34 Uhr

"Über was möchtest du die Gewerkschaft denn benachrichtigen?"

Da schaue man mal in die Wahlordnung, § 18:

"Sobald die Namen der Betriebsratsmitglieder endgültig feststehen, hat der Wahlvorstand sie durch zweiwöchigen Aushang in gleicher Weise bekannt zu machen wie das Wahlausschreiben (§ 3 Abs. 4). 2Je eine Abschrift der Wahlniederschrift (§ 16) ist dem Arbeitgeber und den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften unverzüglich zu übersenden."

@ Ulrich36039

Das ist ein Muss ... aber Ihr könnt natürlich öfter / mehr Infos mitteilen.

F
fantil

16.01.2018 um 15:19 Uhr

@Celestro, Über was die Gewerkschaft zu unterichten ist brauchst du mich nicht belehren.

Wenn aber gefragt wird ob die Gewerkschaft nur nach Ende der Betriebsratswahlen zu unterrichten ist, ist die Frage worüber die Gewerkschaft unterrrichtet werden soll durchaus berechtigt.

"Manchmal ist es besser zu schweigen und als Idiot verdechtigt zu werden, als zu reden und alle Zweifel zu beseitigen." (Abraham Lincoln)

C
celestro

16.01.2018 um 16:58 Uhr

@ fantil

Das Zitat von Lincoln hättest Du mal besser beherzigt.

P
Pjöööng

16.01.2018 um 17:34 Uhr

Dem denkenden Menschen könnte bei dieser sicherlich nicht von Konsalik formulierten Frage immerhin der Verdacht kommen, dass es dem Fragesteller um die Betriebsratswahlen ging.

F
fantil

17.01.2018 um 14:04 Uhr

Wenn dem denkenden Menschen der Verdacht kommt, dass es dem Fragesteller um die Betriebsratswahlen geht, stellt sich diesem denoch noch die Frage worüber die Gewerkschaft denn vor dem Ende der Betriebsratswahl informiert werden soll.

Über das Ergebnis der Wahl kann doch nur nach der Wahl berichtet werden und die Frage wäre somit sinnfrei.

C
celestro

17.01.2018 um 15:47 Uhr

Soweit richtig ... nur habe ich die Frage eben so verstanden, daß Ulrich36039 wissen wollte, ob es noch etwas anderes als das Ergebnis gibt, wo man die Gewerkschaft informieren MUSS.

P
Pjöööng

17.01.2018 um 17:23 Uhr

fantil,

dann lass uns doch mal gemeinsma hirnen, welche Anlässe sich der Gesetzgeber noch hätte denken können...

Hmmmm.... Zusammensetzung des Wahlvorstandes? Hmmmm.... Einleitung der Wahl? Hmmmm.... Wahlausschreiben? Hmmmm.... Wahltermin? Hmmmm.... Wahlversammlung?

Wow! Da sind uns doch auf Anhieb fünf Sachen eingefallen wo der Gesetzgeber durchaus hätte sagen können "Darüber ist die Gewerkschaft zu informieren.". Hat er aber nicht, aber woher soll der Außenstehende das wissen wenn er nicht fragt?

C
celestro

17.01.2018 um 18:40 Uhr

Um die Frage zu beantworten, wollte fantil halt wissen, was der Fragesteller ggf. der Gerkschaft mitteilen will. Soweit man die Frage nach allem Möglichen aber eh mit "Nein" beantworten würde, reicht es eben zu bestätigen "Ja, nur am Ende Ergebnis reicht".

Y
Yasmina

18.01.2018 um 09:23 Uhr

Was ist aber wenn dem Betriebsrat nicht bekannt ist ob jemand in der Gewerkschaft ist. Sollte dann die Gewerkschaft prophylaktisch informiert werden?

C
celestro

18.01.2018 um 10:36 Uhr

kann jedenfalls nicht schaden, oder ?

F
fantil

18.01.2018 um 12:07 Uhr

Zitat Pjöööng: "dann lass uns doch mal gemeinsma hirnen, welche Anlässe sich der Gesetzgeber noch hätte denken können...

Hmmmm.... Zusammensetzung des Wahlvorstandes? Hmmmm.... Einleitung der Wahl? Hmmmm.... Wahlausschreiben? Hmmmm.... Wahltermin? Hmmmm.... Wahlversammlung?

Wow! Da sind uns doch auf Anhieb fünf Sachen eingefallen wo der Gesetzgeber durchaus hätte sagen können "Darüber ist die Gewerkschaft zu informieren.". Hat er aber nicht, aber woher soll der Außenstehende das wissen wenn er nicht fragt?"

Pjöööng, wo siehst du denn diese Fragen im Ausgangspost? In deiner Glaskugel? Sonst prangerst du die Leute doch auch an, wenn sie ihre Glaskugel benutzen, aber wenn DU es tust ist es natürlich etwas ganz anderes!

Wenn man nur auf Fragen antwortet die auch gestellt wurden, macht dieses Forum mehr Sinn.

P
Pjöööng

18.01.2018 um 14:01 Uhr

infantil,

wo steht dass sich das auf die Frage im Ausgangspost bezieht und nicht auf die Frage die Du gestellt hast. Warum stellst Du Fragen deren Beantwortung Du nachher bekrittelst?

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