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Kandidat für BR - Gehaltsabrechungsverantwortung

S
Sachlich
Apr 2018 bearbeitet

Unser Betrieb hat ca 250 Mitarbeiter. Der jenige, der für die Gehaltsabrechnung zuständig ist, möchte eventuell Kandidieren (Betriebsratwahl). Er ist Sacharbeiterebene und hat keine Leitungsfunktion.

Wir wissen nicht, ob er das darf? Er sagt selber, dass es sein kann, dass es dann ein Interessen-Konflikt ist.

Darf er kandidieren?

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Community-Antworten (2)

C
Challenger

11.01.2018 um 13:19 Uhr

Zitat : Darf er kandidieren? Selbstverständlich sind alle Arbeitnehmer ohne Leitungsfunktion im Sinne des § 5 Abs.1 BetrVG wahlberechtigt und wählbar. Davon ausgeschlossen sind leitende Angestellte nach § 5 Abs.3 BetrVG.

N
nicoline

11.01.2018 um 13:20 Uhr

dass es dann ein Interessen-Konflikt ist. Welche Interessen gehen denn da in einen Konflikt?????

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