Pausenzeiten
Hallo Und ich wünsche erst mal fröhliche Weihnachten. Nun zu meiner Frage. Wir haben seit kurzem neue Dienstschichten. Bisher war es so, dass die Zeiten zum Pausenraum Arbeitzeit waren. Da der Weg dorthin bis zu 10 Minuten dauern kann. Der AG rechnet bei uns jetzt je 5 Minuten für den hin bzw Rückweg als Pause mit ein. Also haben wir effektiv nur noch 20 Minuten Pause. Bei einigen Schichten ist die Pause auf 2×15 Minuten aufgeteilt. Da bleiben sogar nur 10 Minuten Pause übrig. Kann der AG das machen. Der BR hat dem ganzen leider zugestimmt.
Community-Antworten (1)
25.12.2017 um 07:22 Uhr
Auch dir fröhliche Weihnachten,
da hat euer AG wohl das gelesen:
"Der Weg zum Pausenraum zählt mit zur Ruhepause. Entscheidendes Kriterium für eine Ruhepause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG ist die Freistellung des Arbeitnehmers von jeder Dienstverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung sich zum Dienst bereit zu halten (siehe auch Kommentar zur ArbZG, Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht und Wirtschaft, 2. Auflage, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-8005-3055-4 ) .
Unbeschadet der arbeitsschutzrechtlichen Bewertung können die Betriebspartner (Betriebsrat / Arbeitgeber) im Rahmen einer Betriebsvereinbarung festlegen, dass der Weg zum Pausenraum nicht zur Ruhepause sondern als Arbeitszeit zählt.
Zu beachten ist, dass Pausenräume oder entsprechende Pausenbereiche für die Beschäftigten leicht erreichbar sein müssen (Ziffer 4.2 des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung). Nach der entsprechenden Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume sollen Pausenräume so gelegen sein, dass sie von den Arbeitnehmern möglichst innerhalb von 5 Minuten je Wegstrecke zu erreichen sind." Quelle:https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/5293
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